Artikel erstellt am 02.02.2016

Erfolgreich vermieten mit korrekten Beschreibungen

Um erfolgreich zu vermieten ist es besonders wichtig, dass die potentiellen Mieter genau das finden, wonach sie suchen. In vielen Fällen filtern Interessenten nämlich explizit nach bestimmten Ausstattungsmerkmalen von Ferienunterkünften, wie etwa Barrierefreiheit oder einer Eignung für Allergiker. Um als Vermieter mit dieser Tauglichkeit werben zu können, müssen die Unterkünfte gewisse Voraussetzungen erfüllen.

Doch auch wenn viele Begriffe bekannt zu sein scheinen, ist in manchen Fällen nicht immer ganz klar, was sich im Detail hinter diesem oder jenem Ausstattungsmerkmal verbirgt. Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir die wichtigsten Begrifflichkeiten zusammengetragen und beleuchtet, die für Mieter von großer Bedeutung und für Vermieter hilfreich bei der bestmöglichen Beschreibung ihrer Unterkunft sein können.


1. Barrierefrei




Das Kriterium der Barrierefreiheit gilt als erfüllt, wenn eine Wohnung von möglichst allen Menschen in jedem Alter und mit unterschiedlichen Fähigkeiten ohne große Probleme bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Folglich muss es Mietern möglich sein, in der Wohnung selbstbestimmt und eigenverantwortlich ohne fremde Hilfe den Urlaub zu verbringen.

Ob eine Wohnung als barrierefrei bezeichnet werden darf, richtet sich in Deutschland nach dem DIN Fachbericht 124:2002, der Informationen über die Gestaltung von barrierefreien Produkten angibt. Beispielsweise wird es als nötig angesehen, dass die Wohnung ohne Stufen oder Schwellen zu erreichen ist und dass die Türen mit mobilen Transportgeräten passierbar sind.






2. Allergikergeeignet


In den eigenen vier Wänden können sich Allergiker leicht auf ihre persönlichen Bedürfnisse einstellen. Doch auf Reisen ist das oft etwas schwieriger. Daher greifen viele Allergiker gerne auf Ferienwohnungen zurück, da sie sich erhoffen, dass die ihren Ansprüchen eher gerecht werden können, als große Hotels.

Im Gegensatz zur Barrierefreiheit gibt es in diesem Punkt jedoch keine einheitlichen Regelungen. Denn die Auswirkungen verschiedener Allergene unterscheiden sich je nach Person sehr stark. Eine zu erfüllende Mindestvoraussetzung ist, dass das Mitbringen von Tieren in der Unterkunft untersagt ist, da Tierhaare ein verbreiteter Auslöser für allergische Reaktionen sind.

Wichtig ist zudem, dass die Belüftung der Räumlichkeiten einwandfrei möglich ist. Dies ist besonders im Bad für Schimmelpilzallergiker von hoher Relevanz, da dort bei fehlender Lüftung leicht kleine Stellen mit Schimmel befallen werden können. Entgegen verbreiteter Annahmen, muss die Wohnung hingegen nicht unbedingt über einen glatten Parkettboden verfügen, denn auch leicht zu reinigende Teppichböden können problemlos genutzt werden.

Weiterhin gibt es eine Vielzahl zusätzlicher Tipps und Vorschläge, die man beim Einrichten der Wohnung beachten kann. Zum Beispiel empfiehlt sich das Anbringen von leichten, wenig staubfangenden Vorhängen sowie die Ausstattung mit milbendichten Bettbezügen oder Pollenschutzgittern an den Fenstern.

Falls Sie besonders auf die Bedürfnisse von Allergikern eingehen möchten, ist es zudem möglich, Ferienwohnungen mit Gütezeichen wie dem ECARF-Allergie-Siegel der Europäischen Stiftung für Allergieforschung auszeichnen zu lassen.


3. Kleinkindgerecht


Damit eine Ferienwohnung als „kleinkindgerecht“ klassifiziert werden kann, sollten auf jeden Fall Möbelstücke wie ein Babybett und ein Kinderhochstuhl vorhanden sein. Außerdem muss sichergestellt sein, dass keine Sicherheitsrisiken für kleine Kinder vorliegen. Zu diesen gibt es zwar keine offiziellen Sicherheitsrichtlinien, jedoch gibt es einige Tipps, um Unfälle zu vermeiden:

Zum Beispiel sollten Möbel stabil und kippsicher sein und keine scharfen Kanten vorweisen. Steckdosen sollten mit einem Steckdosenschutz gesichert sein und Treppen eine rutschfeste Oberfläche besitzen sowie über eine Kinderschutztür verfügen. Auch sollten Kabel gut verkleidet werden, damit sich die Kinder beim Spielen nicht versehentlich darin verfangen oder stolpern können.


4. Seniorengerecht


Ältere Generationen als zunehmend wichtige Kundengruppe haben zum Teil spezielle Bedürfnisse und Anforderungen an eine Ferienwohnung. Da der Begriff „seniorengerecht“ kein Rechtsbegriff ist, lassen sich keine konkreten, allgemein gültigen Ausstattungsmerkmale herleiten. Die Wohnung muss gemäß einer gerichtlichen Entscheidung aber nicht völlig barrierefrei oder behindertengerecht sein.

Um die Bezeichnung zu verwenden, sollte die Unterkunft grundsätzlich den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. So sind zahlreiche Best Ager noch sehr mobil und benötigen nur hin und wieder an einigen Stellen unterstützende Hilfsmittel. Dies können Haltegriffe sein, aber auch Sitz- und Aufstehhilfen. Ebenso empfiehlt es sich Stolperfallen zu vermeiden und möglichst auf Stufen sowie hohe Schwellen zu verzichten und Regale oder Schränke möglichst so anzubringen, dass sie auch ohne Stuhl oder Leiter gut erreichbar sind.


Ausführliche Beschreibung ist das A und O


Da es in vielen Fällen keine allgemein gültige Definition der Begriffe gibt, ist es wichtig, die Gegebenheiten in der Wohnung möglichst ausführlich zu beschreiben. Dies sorgt für ein höheres Vertrauen seitens der potentiellen Mieter und beugt Missverständnissen auf beiden Seiten vor. Zur gleichen Zeit kann die richtige und ausführliche Beschreibung der Ausstattung des Objektes dafür sorgen, dass sich die Urlaubssuchenden schneller für das Buchen einer Unterkunft entscheiden und auch im Nachhinein rundum zufrieden mit ihrer Entscheidung sind.

Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus erfüllt die Voraussetzungen für einige der oben aufgezählten Merkmale? Dann zögern Sie nicht, diese hervorzuheben! So profitieren am Ende Buchungsinteressenten durch eine genaue Vorstellung davon, was sie ihn ihrem Traumurlaub erwartet und Vermieter durch eine erfolgreiche Anfragenvermittlung sowie zufriedene Mieter.

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