Allgemeine Geschäftsbedingungen
Regelungen gegenüber Gästen
Die Firma TRAVANTO Ferienwohnungen GmbH – im Folgenden Travanto – betreibt Internetportale (z.B. fehmarn-travel.de), auf denen Ferienobjekte von unterschiedlichen Gastgeber:innen präsentiert werden. Mietinteressenten bzw. Gäste eines Ferienobjektes – im Folgenden Gäste – können die Portale von Travanto unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen.
Bitte beachten Sie:
Ferienobjekte auf den Portalen von Travanto werden mit zwei unterschiedlichen Buchungssystemen angeboten. Eine Buchung ist entweder mit der so genannten Unverbindlichen Anfragebuchung (UAB) oder aber mit der so genannten Onlinebuchung (OB) möglich.
Bei der Unverbindlichen Anfragebuchung (UAB) wird das Ferienobjekt einer Gastgeberin/ eines Gastgebers lediglich von Travanto präsentiert. Möchte ein Gast das Ferienobjekt buchen, wird seine Buchungsanfrage von Travanto ungeprüft an den/ die Gastgeber:in weitergeleitet. Es obliegt dem/ der Gastgeber:in die Buchungsanfrage zu bearbeiten. Für den Inhalt des Mietvertrages gelten die Bedingungen, die der Gastgeber/ die Gastgeberin stellt. Der Mietvertrag über das Ferienobjekt kommt mit dem Gast zustande, wenn der/ die Gastgeber:in die Buchungsanfrage bestätigt.
Bei der Onlinebuchung (OB) bearbeitet Travanto selbst die Buchungsanfrage des Gastes. Dabei handelt Travanto als bevollmächtigter Stellvertreter der Gastgeberin/ des Gastgebers. Auch bei dieser Buchungsform besteht das Mietverhältnis ausschließlich zwischen Gast und Gastgeber:in. Der Mietvertrag kommt aber bereits durch die Buchungsbestätigung von Travanto zustande und es gelten für den Inhalt des Mietvertrages die vorab von Travanto mitgeteilten Bedingungen.
In Fällen, in denen Travanto Ferienobjekte von Drittanbieter:innen, die ebenfalls Vermittler:innen sein können, mittels einer technischen Lösung (Schnittstelle) über die eigenen Portale vermittelt, gelten vorrangig und im Speziellen die Allgemeinen Geschäftsbedingung der Drittanbieter:innen, die dem Gast bei der Buchung zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden. Travanto hat in diesen Fällen keine Möglichkeit Einfluss auf die Angaben zu den einzelnen Objekten zu nehmen und übernimmt die Angaben komplett von Drittanbieter:innen (siehe §§ 11 bis 14).
Teilweise werden Ferienobjekte mit der Option der Onlinebuchung (OB) nicht nur auf Internetportalen von Travanto präsentiert, sondern auch auf Portalen von Drittanbieter:innen. In diesen Fällen können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter:innen Vorrang vor denen von Travanto haben.
§ 1 Vertragsbeziehungen
1. Travanto stellt dem Gast die Portale von Travanto zur Nutzung zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Portale oder einzelner Bestandteile besteht nicht.
2. Generell gilt, dass Travanto nie selbst, sondern der/ die jeweilige Gastgeber:in Vertragspartner des Gastes bei Abschluss eines Mietvertrages nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen wird.
§ 2 Gäste-Bewertungen von Ferienobjekten
1. Im Rahmen eines Bewertungssystems erlaubt Travanto den Gästen, die bereits Mietverträge über Travanto abgewickelt haben, eine Bewertung dieser Abwicklung in einem Punktesystem abzugeben, damit zukünftige Gäste daraus Vermutungen über die Qualität eines Ferienobjektes ableiten können.
2. Der Gast darf bei der Bewertung ausschließlich wahre Angaben machen, wobei insbesondere Beleidigung, Verleumdung und Verunglimpfung der Vertragspartnerin/ des Vertragspartners zu unterlassen ist. Um die Angaben überprüfen zu können, werden Nachweise benötigt, vorzugsweise in Form von Fotos. Sofern keine Nachweise zur Verfügung gestellt werden können, die den beschriebenen Zustand einer Ferienwohnung dokumentieren oder um offensichtliche Rechtsverletzungen durch einzelne Bewertungen oder Teile einzelner Bewertungen verhindern zu können, behält sich Travanto das Recht vor, Bewertungen im Ganzen oder Teile einzelner Bewertungen nicht zu öffentlich zugänglich zu machen. Nachweise können über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@travanto.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierbei unsere Bewertungsrichtlininen.
3. Es ist verboten, Bewertungen dadurch zu konstruieren, dass man sich selbst als Gastgeber:in bewertet, Bewertungen abspricht oder Dritte zielgerichtet zu einer bestimmten Bewertung verleitet.
4. Im Falle des Konstruierens einer Bewertung ist Travanto berechtigt alle vorhandenen Bewertungen der Nutzerin/ des Nutzers zu löschen, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Konstruktion beim Nutzer liegt.
5. Die Bewertung stellt keine eigene Einschätzung von Travanto dar, sondern ist die unkontrollierte Einschätzung Dritter, die Travanto nicht überprüfen kann.
6. Travanto übernimmt keine Haftung dafür, dass:
a) aufgrund guter Bewertungen aus der Vergangenheit dies auch für zukünftige Vertragsabwicklungen gilt, sowie
b) Bewertungen tatsächlich von Vertragspartner stammen, die über eine Unternehmung Travanto Verträge geschlossen haben und diese nicht etwa konstruiert wurden.
§ 3 Ablauf und Vertragsschluss
1. Travanto ermöglicht dem Gast eine unverbindliche Anfrage nach einer Unterkunft bei dem/ der Gastgeber:in.
2. Der Mietvertrag kommt dabei später unmittelbar zwischen Gastgeber:in und Gast zustande. Travanto ist lediglich Bote der Buchungsanfrage und kein Vertreter einer Partei, kein Reisevermittler und hat auch keinen Einfluss auf die Regelungen des Mietvertrages zwischen diesen Parteien.
§ 4 Zahlung des Mietpreises
1. Zahlungen werden allein zwischen Gast und Gastgeber:in abgewickelt.
2. Travanto warnt davor, große Summen als Vorkasse oder Anzahlung an dem Gast persönlich unbekannte Gastgeber:innen zu senden, ohne sich über die „Sicher-Mieten-Garantie“ bei Travanto abzusichern.
§ 5 Stornierung und Mängelanzeigen
1. Da Travanto lediglich Bote der Buchungsanfrage des Gastes an den/ die Gastgeber:in ist, müssen Stornierungen des Gastes direkt an die mitgeteilten Kontaktdaten der Gastgeberin/ des Gastgebers versandt werden. Travanto übernimmt keine Haftung dafür, dass Stornierungsnachrichten des Gastes, die dieser an Travanto richtet, an den/ die Gastgeber:in weitergeleitet werden.
2. Ob und in welcher Höhe Stornogebühren anfallen, richtet sich allein nach den vertraglichen Absprachen zwischen Gast und Gastgeber:in.
3. Da Travanto nicht Vertragspartner des Mietvertrages zwischen Gast und Gastgeber:in ist, müssen Mängelanzeigen bezüglich des Ferienobjektes vom Gast direkt an den/ die Gastgeber:in versandt werden. Travanto übernimmt keine Haftung dafür, dass Mängelanzeigen des Gastes, die dieser an Travanto richtet, an den/ die Gastgeber:in weitergeleitet werden.
§ 6 Ablauf und Vertragsschluss
1. Travanto tritt als bevollmächtigter Handelsvertreter und nicht selbst als Gastgeber:in auf. Hierzu hat der/ die Gastgeber:in Travanto bevollmächtigt eine Willenserklärung mit Bindungswirkung für den/ die Gastgeber:in gerichtet auf Abschluss eines Ferienobjekt-Mietvertrages mit einem ausgesuchten Gast als Handelsvertreter für den/ die Gastgeber:in abgeben zu dürfen.
2. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme des verbindlichen Buchungsangebots des Gastes mittels Buchungsbestätigung von Travanto auf elektronischem Wege.
3. Der Mietvertrag für das ausgewählte Ferienobjekt kommt unmittelbar zwischen Gastgeber:in und Gast für den gewählten Zeitraum, zum angegebenen Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen zustande. Die Zuordnung der Gastgeberin/ des Gastgebers zum Ferienobjekt ergibt sich aus der Datenbank von Travanto.
4. Unmittelbar nach Leistung der Anzahlung teilt Travanto dem Gast Name und Anschrift der Gastgeberin/ des Gastgebers bzw. des durch den/ die Gastgeber:in bevollmächtigte/n Verwalters/ Verwalterin sowie weitere Details zum Mietobjekt mit.
5. Der/ die Gastgeber:in ist berechtigt, bei der Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen, sofern sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils ergibt. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem/ der Gastgeber:in zustande.
§ 7 Zahlung des Mietpreises
1. Der Gast ist verpflichtet unmittelbar nach Vornahme der Buchung eine Anzahlung, deren Höhe dem Gast während des Buchungsvorganges und in der Buchungsbestätigung mitgeteilt wird, mittels der vom System angebotenen Zahlungsarten zu leisten.
2. Die Restzahlung (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) ist vom Gast in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Anreise direkt an den/ die Gastgeber:in zu leisten. Bei einer kurzfristigen Buchung, bei der Buchung und Anreise weniger als 14 Tage auseinander liegen, zahlt der Gast sowohl die Anzahlung an Travanto als auch die Restzahlung an den/ die Gastgeber:in unmittelbar.
3. Werden in der Buchungsstrecke abweichende Zahlungsbedingungen angezeigt, so gelten diese.
4. Travanto ist berechtigt die Buchung zu stornieren und Schadensersatz zu verlangen, wenn die Zahlung des Gastes nach 3 Werktagen nach der Buchung nicht gutgeschrieben ist.
§ 8 Stornierung und Mängelanzeigen
1. Der Gast ist berechtigt den Mietvertrag stornieren, er ist jedoch verpflichtet Stornokosten zu bezahlen, wenn der Grund der Stornierung im Risikobereich des Gastes liegt.
2. Typischerweise im Risikobereich des Gastes liegen Verhinderungsgründe wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder sonstige Gründe aus dem beruflichen oder privaten Lebensbereich.
3. Typischerweise nicht im Risikobereich des Gastes liegen Gründe wie Erdbeben oder orkanartiges Wetter für das Urlaubsgebiet.
4.1 Die Stornogebühren berechnen sich wie folgt:
4.2 Für die Berechnung der Frist ist der schriftliche Eingang der Stornierung (auch per Fax oder E-Mail) bei Travanto maßgeblich, mündliche Stornierungen entfalten keine rechtliche Wirkung. Wir empfehlen die Stornierung per Fax an +49 (0)40 - 380 178 581 42 unter Angabe von Ferienobjekt, Urlaubsregion, Mietzeitraum und Rückrufnummer für Fragen.
4.3 Werden in der Buchungsstrecke abweichende Stornierungsbedingungen angezeigt, so gelten diese. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem/der jeweiligen Gastgeber:in.
5. Es steht dem Gast frei Travanto nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden eingetreten ist, als durch die Stornogebühr pauschaliert, in diesem Fall hat der Gast nur den geringeren Schaden zu tragen.
6. Da das Mietverhältnis ausschließlich zwischen Gast und Gastgeber:in zustande kommt, und nur der/ die Gastgeber:in die Möglichkeit hat, etwaige Mängel des Ferienobjektes zu beseitigen, sind Mängelanzeigen des Gastes direkt an den/ die Gastgeber:in zu richten. Travanto ist allerdings bemüht, alle Mängelanzeigen von Gästen, die bei Travanto eingehen, an die jeweiligen Gastgeber:innen weiterzuleiten. Hierfür übernimmt Travanto allerdings keine Haftung.
7. Sollte es zum Streit zwischen Gast und Gastgeber:in bezüglich des Ferienobjektes kommen, wird sich Travanto um eine Streitschlichtung bemühen. Beschwerden kann der Gast an über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@travanto.de eingereicht werden. Eine Rechtsberatung des Gastes durch Travanto erfolgt allerdings nicht, ebenso wenig besteht ein Anspruch des Gastes auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens.
§ 9 Internetportale von Drittanbieter:innen
1. Sollte eine Onlinebuchung des Ferienobjektes nicht auf einem der Internetportale von Travanto erfolgen, sondern über ein Portal einer Drittanbieterin/ eines Drittanbieters, mit dem Travanto kooperiert, gelten die vorstehenden Bestimmungen unter II. entsprechend.
2. Sollte der/ die kooperierende Drittanbieter:in eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen nutzen, haben diese im Zweifel Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Travanto.
§ 11 Allgemeines, Begriffserklärung
1. Schnittstellenobjekte sind Ferienunterkünfte, zu denen Travanto die relevanten Daten mittels einer technischen Lösung von Drittanbieter:innen bezieht und diese für die Drittanbieter:innen als Vermittler präsentiert.
2. Der Gast erkennt, dass es sich um ein solches Schnittstellenobjekt handelt, daran, dass ihm im Zuge der Buchung neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Travanto zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Schnittstellen-Kooperationspartners angezeigt werden und diese bestätigt werden müssen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben im Zweifel Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Travanto.
§ 12 Ablauf und Vertragsschluss
1. Travanto tritt lediglich als Vermittler zwischen dem/ den jeweiligen Reiseveranstalter:innern/Gastgeber:innen/Leistungsträger:innen und dem Gast auf.
2. Der Vertragsschluss erfolgt bei online buchbaren Schnittstellenobjekten ähnlich wie im Rahmen der Online Buchung (siehe § 10 Nr. 2) durch den Klick des Gastes auf „Verbindlich buchen“.
3. Der Vertragsschluss erfolgt bei Schnittstellenobjekten mit der Option „verbindlich Anfragen“ durch Annahme des verbindlichen Angebots des Gastes auf Abschluss eines Mietvertrages (verbindliche Anfrage) durch den/ die Gastgeber:in bzw. Leistungsträger:in.
§ 13 Zahlung des Mietpreises
Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Vorgaben der Reiseveranstalter:innen/Gastgeber:innen/Leistungsträger:innen und werden dem Gast rechtzeitig vor Abschluss der Buchung angezeigt und zur Auswahl gestellt. Nähere Einzelheiten ergeben sich jeweils aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schnittstellen-Kooperationspartner:innen/Gastgeber:innen/Leistungsträger:innen.
§ 14 Weitere Regelungen
1. Die vorstehenden Regelungen betreffend die Objekte, die Travanto direkt für Gastgeber:innen präsentiert (siehe §§ 1 bis 13), gelten nicht.
2. Alle übrigen Regelungen ergeben sich wie auch in Zweifelsfällen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter:innen/Gastgeber:innen/Leistungsträger:innen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Regelungen zu Zahlung, Stornierung oder Veränderung einer Buchung.
§ 15 Haftungsbeschränkung von Travanto
1. Travanto übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben und Informationen in der Präsentation des Ferienobjektes, da diese ohne inhaltliche Kontrolle von Travanto automatisiert nach den Angaben des/ der jeweiligen Gastgebers/ Gastgeberin erstellt werden.
2. Travanto haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit. Sie berührt auch nicht die Verpflichtung der Travanto zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages auf deren Einhaltung der Gäste regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
§ 16 Datenschutz
1. Travanto verpflichtet sich, über alle bekannt werdenden Daten des Benutzers Stillschweigen zu bewahren.
2. Travanto behält sich das Recht vor, Mietangebote per E-Mail zu versenden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit eines Widerspruches, der an info@travanto.de zu richten ist. Ansonsten werden personenbezogene Daten, welche Travanto erhebt, nur verarbeitet oder benutzt, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, der/ die Benutzer:in eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
3. Weitere Informationen sind auf der Website unter Datenschutz zu finden.
§ 17 Gerichtsstand
1. Der Gerichtsstand wird gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen in Hamburg vereinbart.
2. Travanto ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bitte beachten Sie:
Ferienobjekte auf den Portalen von Travanto werden mit zwei unterschiedlichen Buchungssystemen angeboten. Eine Buchung ist entweder mit der so genannten Unverbindlichen Anfragebuchung (UAB) oder aber mit der so genannten Onlinebuchung (OB) möglich.
Bei der Unverbindlichen Anfragebuchung (UAB) wird das Ferienobjekt einer Gastgeberin/ eines Gastgebers lediglich von Travanto präsentiert. Möchte ein Gast das Ferienobjekt buchen, wird seine Buchungsanfrage von Travanto ungeprüft an den/ die Gastgeber:in weitergeleitet. Es obliegt dem/ der Gastgeber:in die Buchungsanfrage zu bearbeiten. Für den Inhalt des Mietvertrages gelten die Bedingungen, die der Gastgeber/ die Gastgeberin stellt. Der Mietvertrag über das Ferienobjekt kommt mit dem Gast zustande, wenn der/ die Gastgeber:in die Buchungsanfrage bestätigt.
Bei der Onlinebuchung (OB) bearbeitet Travanto selbst die Buchungsanfrage des Gastes. Dabei handelt Travanto als bevollmächtigter Stellvertreter der Gastgeberin/ des Gastgebers. Auch bei dieser Buchungsform besteht das Mietverhältnis ausschließlich zwischen Gast und Gastgeber:in. Der Mietvertrag kommt aber bereits durch die Buchungsbestätigung von Travanto zustande und es gelten für den Inhalt des Mietvertrages die vorab von Travanto mitgeteilten Bedingungen.
In Fällen, in denen Travanto Ferienobjekte von Drittanbieter:innen, die ebenfalls Vermittler:innen sein können, mittels einer technischen Lösung (Schnittstelle) über die eigenen Portale vermittelt, gelten vorrangig und im Speziellen die Allgemeinen Geschäftsbedingung der Drittanbieter:innen, die dem Gast bei der Buchung zur Ansicht zur Verfügung gestellt werden. Travanto hat in diesen Fällen keine Möglichkeit Einfluss auf die Angaben zu den einzelnen Objekten zu nehmen und übernimmt die Angaben komplett von Drittanbieter:innen (siehe §§ 11 bis 14).
Teilweise werden Ferienobjekte mit der Option der Onlinebuchung (OB) nicht nur auf Internetportalen von Travanto präsentiert, sondern auch auf Portalen von Drittanbieter:innen. In diesen Fällen können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Drittanbieter:innen Vorrang vor denen von Travanto haben.
A. Allgemeine Vertragsbestimmungen
§ 1 Vertragsbeziehungen
1. Travanto stellt dem Gast die Portale von Travanto zur Nutzung zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Portale oder einzelner Bestandteile besteht nicht.
2. Generell gilt, dass Travanto nie selbst, sondern der/ die jeweilige Gastgeber:in Vertragspartner des Gastes bei Abschluss eines Mietvertrages nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen wird.
§ 2 Gäste-Bewertungen von Ferienobjekten
1. Im Rahmen eines Bewertungssystems erlaubt Travanto den Gästen, die bereits Mietverträge über Travanto abgewickelt haben, eine Bewertung dieser Abwicklung in einem Punktesystem abzugeben, damit zukünftige Gäste daraus Vermutungen über die Qualität eines Ferienobjektes ableiten können.
2. Der Gast darf bei der Bewertung ausschließlich wahre Angaben machen, wobei insbesondere Beleidigung, Verleumdung und Verunglimpfung der Vertragspartnerin/ des Vertragspartners zu unterlassen ist. Um die Angaben überprüfen zu können, werden Nachweise benötigt, vorzugsweise in Form von Fotos. Sofern keine Nachweise zur Verfügung gestellt werden können, die den beschriebenen Zustand einer Ferienwohnung dokumentieren oder um offensichtliche Rechtsverletzungen durch einzelne Bewertungen oder Teile einzelner Bewertungen verhindern zu können, behält sich Travanto das Recht vor, Bewertungen im Ganzen oder Teile einzelner Bewertungen nicht zu öffentlich zugänglich zu machen. Nachweise können über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@travanto.de eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierbei unsere Bewertungsrichtlininen.
3. Es ist verboten, Bewertungen dadurch zu konstruieren, dass man sich selbst als Gastgeber:in bewertet, Bewertungen abspricht oder Dritte zielgerichtet zu einer bestimmten Bewertung verleitet.
4. Im Falle des Konstruierens einer Bewertung ist Travanto berechtigt alle vorhandenen Bewertungen der Nutzerin/ des Nutzers zu löschen, wobei die Beweislast für das Nichtvorliegen einer Konstruktion beim Nutzer liegt.
5. Die Bewertung stellt keine eigene Einschätzung von Travanto dar, sondern ist die unkontrollierte Einschätzung Dritter, die Travanto nicht überprüfen kann.
6. Travanto übernimmt keine Haftung dafür, dass:
a) aufgrund guter Bewertungen aus der Vergangenheit dies auch für zukünftige Vertragsabwicklungen gilt, sowie
b) Bewertungen tatsächlich von Vertragspartner stammen, die über eine Unternehmung Travanto Verträge geschlossen haben und diese nicht etwa konstruiert wurden.
B. Besondere Bestimmungen zu den einzelnen Buchungsformen
I. Unverbindliche Anfragebuchung (UAB)
§ 3 Ablauf und Vertragsschluss
1. Travanto ermöglicht dem Gast eine unverbindliche Anfrage nach einer Unterkunft bei dem/ der Gastgeber:in.
2. Der Mietvertrag kommt dabei später unmittelbar zwischen Gastgeber:in und Gast zustande. Travanto ist lediglich Bote der Buchungsanfrage und kein Vertreter einer Partei, kein Reisevermittler und hat auch keinen Einfluss auf die Regelungen des Mietvertrages zwischen diesen Parteien.
§ 4 Zahlung des Mietpreises
1. Zahlungen werden allein zwischen Gast und Gastgeber:in abgewickelt.
2. Travanto warnt davor, große Summen als Vorkasse oder Anzahlung an dem Gast persönlich unbekannte Gastgeber:innen zu senden, ohne sich über die „Sicher-Mieten-Garantie“ bei Travanto abzusichern.
§ 5 Stornierung und Mängelanzeigen
1. Da Travanto lediglich Bote der Buchungsanfrage des Gastes an den/ die Gastgeber:in ist, müssen Stornierungen des Gastes direkt an die mitgeteilten Kontaktdaten der Gastgeberin/ des Gastgebers versandt werden. Travanto übernimmt keine Haftung dafür, dass Stornierungsnachrichten des Gastes, die dieser an Travanto richtet, an den/ die Gastgeber:in weitergeleitet werden.
2. Ob und in welcher Höhe Stornogebühren anfallen, richtet sich allein nach den vertraglichen Absprachen zwischen Gast und Gastgeber:in.
3. Da Travanto nicht Vertragspartner des Mietvertrages zwischen Gast und Gastgeber:in ist, müssen Mängelanzeigen bezüglich des Ferienobjektes vom Gast direkt an den/ die Gastgeber:in versandt werden. Travanto übernimmt keine Haftung dafür, dass Mängelanzeigen des Gastes, die dieser an Travanto richtet, an den/ die Gastgeber:in weitergeleitet werden.
II. Onlinebuchung (OB)
§ 6 Ablauf und Vertragsschluss
1. Travanto tritt als bevollmächtigter Handelsvertreter und nicht selbst als Gastgeber:in auf. Hierzu hat der/ die Gastgeber:in Travanto bevollmächtigt eine Willenserklärung mit Bindungswirkung für den/ die Gastgeber:in gerichtet auf Abschluss eines Ferienobjekt-Mietvertrages mit einem ausgesuchten Gast als Handelsvertreter für den/ die Gastgeber:in abgeben zu dürfen.
2. Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme des verbindlichen Buchungsangebots des Gastes mittels Buchungsbestätigung von Travanto auf elektronischem Wege.
3. Der Mietvertrag für das ausgewählte Ferienobjekt kommt unmittelbar zwischen Gastgeber:in und Gast für den gewählten Zeitraum, zum angegebenen Preis und den in der Präsentation angegebenen Ausstattungsmerkmalen zustande. Die Zuordnung der Gastgeberin/ des Gastgebers zum Ferienobjekt ergibt sich aus der Datenbank von Travanto.
4. Unmittelbar nach Leistung der Anzahlung teilt Travanto dem Gast Name und Anschrift der Gastgeberin/ des Gastgebers bzw. des durch den/ die Gastgeber:in bevollmächtigte/n Verwalters/ Verwalterin sowie weitere Details zum Mietobjekt mit.
5. Der/ die Gastgeber:in ist berechtigt, bei der Schlüsselübergabe eine Kaution zu verlangen, sofern sich dies aus der Beschreibung des Feriendomizils ergibt. Das Kautionsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Gast und dem/ der Gastgeber:in zustande.
§ 7 Zahlung des Mietpreises
1. Der Gast ist verpflichtet unmittelbar nach Vornahme der Buchung eine Anzahlung, deren Höhe dem Gast während des Buchungsvorganges und in der Buchungsbestätigung mitgeteilt wird, mittels der vom System angebotenen Zahlungsarten zu leisten.
2. Die Restzahlung (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) ist vom Gast in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Anreise direkt an den/ die Gastgeber:in zu leisten. Bei einer kurzfristigen Buchung, bei der Buchung und Anreise weniger als 14 Tage auseinander liegen, zahlt der Gast sowohl die Anzahlung an Travanto als auch die Restzahlung an den/ die Gastgeber:in unmittelbar.
3. Werden in der Buchungsstrecke abweichende Zahlungsbedingungen angezeigt, so gelten diese.
4. Travanto ist berechtigt die Buchung zu stornieren und Schadensersatz zu verlangen, wenn die Zahlung des Gastes nach 3 Werktagen nach der Buchung nicht gutgeschrieben ist.
§ 8 Stornierung und Mängelanzeigen
1. Der Gast ist berechtigt den Mietvertrag stornieren, er ist jedoch verpflichtet Stornokosten zu bezahlen, wenn der Grund der Stornierung im Risikobereich des Gastes liegt.
2. Typischerweise im Risikobereich des Gastes liegen Verhinderungsgründe wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft oder sonstige Gründe aus dem beruflichen oder privaten Lebensbereich.
3. Typischerweise nicht im Risikobereich des Gastes liegen Gründe wie Erdbeben oder orkanartiges Wetter für das Urlaubsgebiet.
4.1 Die Stornogebühren berechnen sich wie folgt:
Zeitpunkt (vom Buchungstag bis Tag der Anreise) |
Gebühr (Anteil vom Gesamtpreis) |
---|---|
bis 45 Tage | 30 % |
30-44 Tage | 50 % |
14-29 Tage | 70 % |
1-13 Tage | 90 % |
4.2 Für die Berechnung der Frist ist der schriftliche Eingang der Stornierung (auch per Fax oder E-Mail) bei Travanto maßgeblich, mündliche Stornierungen entfalten keine rechtliche Wirkung. Wir empfehlen die Stornierung per Fax an +49 (0)40 - 380 178 581 42 unter Angabe von Ferienobjekt, Urlaubsregion, Mietzeitraum und Rückrufnummer für Fragen.
4.3 Werden in der Buchungsstrecke abweichende Stornierungsbedingungen angezeigt, so gelten diese. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem/der jeweiligen Gastgeber:in.
5. Es steht dem Gast frei Travanto nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden eingetreten ist, als durch die Stornogebühr pauschaliert, in diesem Fall hat der Gast nur den geringeren Schaden zu tragen.
6. Da das Mietverhältnis ausschließlich zwischen Gast und Gastgeber:in zustande kommt, und nur der/ die Gastgeber:in die Möglichkeit hat, etwaige Mängel des Ferienobjektes zu beseitigen, sind Mängelanzeigen des Gastes direkt an den/ die Gastgeber:in zu richten. Travanto ist allerdings bemüht, alle Mängelanzeigen von Gästen, die bei Travanto eingehen, an die jeweiligen Gastgeber:innen weiterzuleiten. Hierfür übernimmt Travanto allerdings keine Haftung.
7. Sollte es zum Streit zwischen Gast und Gastgeber:in bezüglich des Ferienobjektes kommen, wird sich Travanto um eine Streitschlichtung bemühen. Beschwerden kann der Gast an über das Kontaktformular oder per E-Mail an info@travanto.de eingereicht werden. Eine Rechtsberatung des Gastes durch Travanto erfolgt allerdings nicht, ebenso wenig besteht ein Anspruch des Gastes auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens.
§ 9 Internetportale von Drittanbieter:innen
1. Sollte eine Onlinebuchung des Ferienobjektes nicht auf einem der Internetportale von Travanto erfolgen, sondern über ein Portal einer Drittanbieterin/ eines Drittanbieters, mit dem Travanto kooperiert, gelten die vorstehenden Bestimmungen unter II. entsprechend.
2. Sollte der/ die kooperierende Drittanbieter:in eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen nutzen, haben diese im Zweifel Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Travanto.
III. Bestimmung bei der Vermittlung von Schnittstellenobjekten
§ 11 Allgemeines, Begriffserklärung
1. Schnittstellenobjekte sind Ferienunterkünfte, zu denen Travanto die relevanten Daten mittels einer technischen Lösung von Drittanbieter:innen bezieht und diese für die Drittanbieter:innen als Vermittler präsentiert.
2. Der Gast erkennt, dass es sich um ein solches Schnittstellenobjekt handelt, daran, dass ihm im Zuge der Buchung neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Travanto zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Schnittstellen-Kooperationspartners angezeigt werden und diese bestätigt werden müssen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben im Zweifel Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Travanto.
§ 12 Ablauf und Vertragsschluss
1. Travanto tritt lediglich als Vermittler zwischen dem/ den jeweiligen Reiseveranstalter:innern/Gastgeber:innen/Leistungsträger:innen und dem Gast auf.
2. Der Vertragsschluss erfolgt bei online buchbaren Schnittstellenobjekten ähnlich wie im Rahmen der Online Buchung (siehe § 10 Nr. 2) durch den Klick des Gastes auf „Verbindlich buchen“.
3. Der Vertragsschluss erfolgt bei Schnittstellenobjekten mit der Option „verbindlich Anfragen“ durch Annahme des verbindlichen Angebots des Gastes auf Abschluss eines Mietvertrages (verbindliche Anfrage) durch den/ die Gastgeber:in bzw. Leistungsträger:in.
§ 13 Zahlung des Mietpreises
Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den Vorgaben der Reiseveranstalter:innen/Gastgeber:innen/Leistungsträger:innen und werden dem Gast rechtzeitig vor Abschluss der Buchung angezeigt und zur Auswahl gestellt. Nähere Einzelheiten ergeben sich jeweils aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schnittstellen-Kooperationspartner:innen/Gastgeber:innen/Leistungsträger:innen.
§ 14 Weitere Regelungen
1. Die vorstehenden Regelungen betreffend die Objekte, die Travanto direkt für Gastgeber:innen präsentiert (siehe §§ 1 bis 13), gelten nicht.
2. Alle übrigen Regelungen ergeben sich wie auch in Zweifelsfällen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter:innen/Gastgeber:innen/Leistungsträger:innen. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Regelungen zu Zahlung, Stornierung oder Veränderung einer Buchung.
C. Schlussbestimmungen
§ 15 Haftungsbeschränkung von Travanto
1. Travanto übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben und Informationen in der Präsentation des Ferienobjektes, da diese ohne inhaltliche Kontrolle von Travanto automatisiert nach den Angaben des/ der jeweiligen Gastgebers/ Gastgeberin erstellt werden.
2. Travanto haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit. Sie berührt auch nicht die Verpflichtung der Travanto zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages auf deren Einhaltung der Gäste regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
§ 16 Datenschutz
1. Travanto verpflichtet sich, über alle bekannt werdenden Daten des Benutzers Stillschweigen zu bewahren.
2. Travanto behält sich das Recht vor, Mietangebote per E-Mail zu versenden. Es besteht jederzeit die Möglichkeit eines Widerspruches, der an info@travanto.de zu richten ist. Ansonsten werden personenbezogene Daten, welche Travanto erhebt, nur verarbeitet oder benutzt, soweit dies zur Vertragsabwicklung notwendig ist, der/ die Benutzer:in eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.
3. Weitere Informationen sind auf der Website unter Datenschutz zu finden.
§ 17 Gerichtsstand
1. Der Gerichtsstand wird gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen in Hamburg vereinbart.
2. Travanto ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.