Urlaubsfotos: Bald nicht mehr erlaubt?
Was wäre der Urlaub ohne Kamera oder Handy im Gepäck, um von den Liebsten und den schönsten Tagen im Jahr Erinnerungsfotos zu schießen? Besonders beliebt sind hierzulande Schnappschüsse von Sehenswürdigkeiten, wie dem Brandenburger Tor in Berlin, dem Dom in Köln oder der Frauenkirche in Dresden. Viele Millionen Urlauber zieht es jährlich zu Monumenten wie diesen, um sich mit ihnen auf einem Bild verewigen zu lassen und es in sozialen Netzwerken wie Facebook mit Freunden zu teilen. Wohl den wenigsten käme der Gedanke, ob dies überhaupt erlaubt ist. Tatsächlich könnte dies bald schon nur noch eingeschränkt möglich sein. Die Panoramafreiheit ist in Gefahr.
Rechtliche Lage
In Deutschland als Panoramafreiheit bekannt, erlaubt es § 59 des Urheberrechtes, „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben“. Mit anderen Worten: Sehenswürdigkeiten wie architektonisch bedeutsame Gebäude oder Skulpturen, die an öffentlichen Plätzen und Wegen für jedermann zu bewundern sind, dürfen nach Herzenslust fotografiert und mit den Freunden in sozialen Netzwerken geteilt werden. Was in Deutschland selbstverständlich ist, wird in anderen Ländern Europas unterschiedlich gehandhabt. So ist es beispielsweise in Frankreich nur dann erlaubt, Gebäude oder Kunstobjekte zu fotografieren und anschließend kommerziell zu nutzen, wenn das Einverständnis der Urhebers vorliegt. Wer also Bilder des nächtlich beleuchteten Eiffelturms verbreitet, sollte sich zuvor die Erlaubnis dazu einholen.Oben: Anthony Delanoix - Unsplash.com - CC0 Lizenz
Panoramafreiheit in Gefahr
Auch in Deutschland könnte es bald mit der bedenkenlosen Fotografie vorüber sein. Denn derzeit wird im EU-Parlament über eine Vereinheitlichung des Urheberschutzes diskutiert, die zulasten der Panoramafreiheit ausfallen könnte. Ob es tatsächlich so weit kommt, darüber wird Anfang Juli abgestimmt.Folgen für Urlauber
„Betrifft mich das?“, wird sich so mancher Reisende fragen, der für sich privat schöne Fotos schießen möchte – da er doch immerhin die Bilder nicht zu Geld machen möchte. Wer Erinnerungen für das Fotoalbum daheim festhalten möchte, muss wohl nicht mit einer Abmahnung rechnen. Vorsicht ist hingegen bei der Verbreitung im Internet geboten! So treten Nutzer sozialer Netzwerke wie Facebook häufig die Rechte ihrer geteilten Inhalte an den Seitenbetreiber ab und müssen die Inhaberschaft aller erforderlichen Rechte an der Abbildung garantieren. Schnell tappen sie so ohne es zu wissen in eine Abmahnfalle.Wer will denn schon auf solche Bilder verzichten?! Reisebilder bieten unvergleichbare Emotionen.
Oben: Davide Ragusa - Unsplash.com - CC0 Lizenz
Links: Vadim Sherbakov - Unsplash.com - CC0 LizenzRechts: Chris Brignola - Unsplash.com - CC0 Lizenz