Die Stadt Wernigerode ist als Erholungsort staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für Einrichtungen, die dem Fremdenverkehr dienen, erhebt die Stadt eine Kurtaxe.
Die Kurtaxe von 2,80 € pro Erwachsenen und Übernachtung wird im Namen der Stadt Wernigerode getrennt erhoben. Bei Kindern unter 6 Jahren entfällt die Kurtaxe; Kinder zwischen 6 und 17 Jahren zahlen
pro Person und Übernachtung 1,40 € .
Jeder Gast, der im Erhebungsgebiet (Werningerode) gegen Entgelt übernachtet , ist zur Zahlung der Kurtaxe verpflichtet.