Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.
1.2 Die Nutzung des Objektes ist den bei Buchung dem Vermieter mitgeteilten Personen vorbehalten. Sollte das Objekt von mehr oder anderen Personen als vereinbart benutzt wer-den, ist für diese ein gesondertes Entgelt gemäß Preisliste zu zahlen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
2. Buchung / Zahlungsbedingungen
2.1 Das Objekt wird über die Website Sylt-Travel angeboten. Für eine verbindliche Buchung tritt der Interessent über die auf der Webseite angegeben Kontaktdaten mit dem Vermieter in Kontakt und schließt unmittelbar mit diesem einen Mietvertrag.
2.2 Mit Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter ein vollständig unterzeichnetes Exemplar des Mietvertrages sowie eine Buchungsbestätigung mit ausgewiesenem Rechnungsbetrag. In der Buchungsbestätigung sind die Kontodaten des Vermieters angegeben. Der dort ebenfalls ausgewiesene Mietzins ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung an das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
2.3 Die Reservierung eines Zeitraums zur Miete des Objektes ohne Abschluss eines Mietvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2.4 Gerät der Mieter mit der Zahlung nach Fälligkeit um mehr als 14 Tage in Verzug, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Entscheidend ist das Datum des Zahlungseingangs.
2.5 Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Mieter Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro an den Vermieter zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Mieter. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem Ausland, trägt der Mieter. Alle Banküberweisungsgebühren sind voll-ständig vom Mieter zu tragen.
2.6 Zur Zahlung des Mietzinses werden aus-schließlich Zahlungen per Überweisung akzeptiert. Bargeldzahlungen vor Ort werden nicht akzeptiert.
3. Kurabgabe / Gästekarte
3.1 Die Gemeinde Sylt erhebt für die Dauer eines Ferienaufenthalts eine Kurabgabe. Die Kurabgabe ist bei Übergabe des Objektes vor Ort in bar zu entrichten.
3.2 Folgende Beträge sind pro Tag pro Person zu entrichten:
Hauptsaison (01.05.-30.09.) 3,90 EUR
Nebensaison (01.11.-30.04.) 1,95 EUR
Bei einer Schwerbehinderung ab 80 % wird eine Ermäßigung von 20 % auf die Kurabgabe gegeben. Die eingetragene Begleitperson ist von der Zahlung der Kurabgabe befreit.
Für Hunde ist keine Kurabgabe zu leisten.
3.3 Mit der Zahlung der Kurabgabe erhält jeder Gast eine sog. Gästekarte, die zum Nachweis der Kurabgabe gilt und während der Mietdauer bei sich zu führen ist.
4. Rücktritt
4.1 Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt, vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurückzutreten (Stornierung). Im Falle einer solchen Stornierung wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht. Die Höhe der Entschädigung ist wie folgt gestaffelt:
Rücktritt 45 Tage vor Mietbeginn - 10 % des Mietpreises
Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn - 30 % des Mietpreises
Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn - 60 % des Mietpreises
Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn - 80 % des Mietpreises
Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn - 90 % des Mietpreises
4.2 Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung wird dringend empfohlen.
4.3 Die Pflicht zur Zahlung der vorgenannten Entschädigung entfällt, wenn der Mieter für die vereinbarte Mietdauer einen Ersatzmieter zur Verfügung stellen kann, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten oder der Vermieter das Mietobjekt anderweitig vermietet. In diesem Fall kann der Vermieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 EUR zzgl. MwSt. verlangen. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten wider-sprechen, wenn die begründete Annahme der wirtschaftlichen oder persönlichen Unzuverlässigkeit besteht.
4.4 Grundsätzlich erfolgt bei einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts während der Mietdauer, keine Rückerstattung des bereits gezahlten Mietpreises.
5. Sachzustand
5.1 Das Objekt wird vom Vermieter bzw. einem von diesem beauftragten Dritten in einem gereinigten Zustand übergeben. Eine Reinigung des Mietobjektes nach Ablauf der Mietdauer durch die Mieter ist nicht erforderlich. Die Kosten für die Endreinigung durch einen von dem Vermieter beauftragten Dritten sind in der Ge-samtmiete enthalten.
5.2 Bei Bezug des Objektes ist der Mieter verpflichtet, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen. Beanstandungen sind unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Sofern der Mieter hiervon keinen Gebrauch macht, steht ihm hinsichtlich zu beanstanden-der Umstände keine Mietminderung zu.
6. Tierhaltung
6.1 Tierhaltung ist nicht gestattet.
7. Sorgfaltspflichten
7.1 Die Mieter haben das Objekt und die in diesem befindlichen Einrichtungsgegenstände schonend zu behandeln. Alle Einrichtungsgegenstände sind für den Verbleib im Mietobjekt vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist unter-sagt. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Objektes, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos durch den Vermieter gekündigt werden. Bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.
7.2 Zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden, insbesondere Schimmelbildung, ist besonders sorgfältig zu lüften und zu heizen.
8. Haftung
8.1 Schäden an dem Objekt selbst oder den Einrichtungsgegenständen hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
8.2 Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.
8.3 Der Mieter haftet für alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden Schäden an dem Objekt, die durch ihn bzw. Dritte während der Mietzeit schuldhaft verursacht werden. Etwaige Schäden sind unverzüglich an den Vermieter zu melden.
8.4 Bei Verstößen gegen Regelungen des Vertrages nebst deren Anlagen ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
8.5 Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters und seiner Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Er haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher bzw. typischer Vertragspflichten (sog. Kardinals-pflichten).
Dieser Haftungsausschluss greift nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Hauptmieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.6 Soweit sich die Vertragspflicht auf Mängel erstreckt, welche bei Vertragsschluss bzw. Übergabe des Objektes beanstandet wurden, haftet der Vermieter unbeschadet der vorherigen Regelungen nicht für leichte Fahrlässigkeit.
8.7 Sofern die Vermietung bspw. in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände sowie andere nicht zu vertretende Umstände nicht möglich ist; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten des Mieters. Ein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
8.8 Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
9. WLAN- oder WiFi- Nutzung
9.1 Sofern in dem Objekt WLAN zur Verfügung steht gilt Folgendes: Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultieren-den Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine ur-heberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich ma-chen und die geltenden Jugendschutzvor-schriften beachten. Es ist ausdrücklich unter-sagt Filesharing- Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film- Downloads über den W-LAN Zugang zu starten.
9.2 Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter auf diesen Um-stand hin.