Für den Gästebeitrag gilt generell:
- Kinder 0 –2 Jahre sind kostenlos
- Das 3. und jedes weitere Kind einer Familie, sofern für das 1. und 2. Kind der Gästebeitrag entrichtet wird, ist beitragsfrei
- Personen, die sich zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind beitragsfrei
- Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens 80 v.H. beträgt, sind beitragsfrei
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die lt. amtlichem Ausweis bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, sind beitragsfrei