Artikel erstellt am 19.11.2013
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Wie, das ist illegal? Witzige Gesetze in Europa

Nicht nur die USA sind für ihre irrsinnigen und unterhaltsamen Gesetze bekannt. Auch in Europa kann man, tief versteckt in den Paragraphen, so manch verwunderliche und kreative Vorschrift finden. Dass man dabei auch als Reisender Acht geben sollte, versteht sich von selbst, wenn man die schwedischen Gardinen nicht von innen kennenlernen möchte. So startet unsere Reise durch die europäischen Verordnungen, Gesetze und Anweisungen in Frankreich.

Da müssen sich die Franzosen aber sehr zusammen reißen. Auch wenn Paris als Stadt der Liebe bekannt ist, so ist es dennoch in Frankreich verboten, sich in einheimischen Zügen zu küssen. Inwieweit eine Zuwiderhandlung bestraft wird, ist jedoch nicht hinreichend geklärt. Da darf man nur hoffen, dass der Schaffner es gut mit den Reisenden meint und Liebenden einen Kuss gewährt.

Ein Blick über den Ärmelkanal kann einen ebenso ins Staunen versetzen. In Großbritannien ist man bestens vorbereitet, wenn es darum geht, neue Entdeckungen zu bewahren. So ist das Ungeheuer von Loch Ness unter Naturschutz zu stellen, sollte es denn tatsächlich existieren. Wer nun seinen Urlaub in Schottland plant, muss auf der Hut sein. Wer möchte denn schon als Naturschutz-Delinquent bekannt werden, wenn Nessie seinen Kopf aus dem See streckt.

Auch der Süden ist Schauplatz so mancher fragwürdigen Regelung. Italien beispielsweise gilt weithin als Land der Modemacher und stets adrett gekleideten Menschen. So weitreichend sind auch die Gesetze in „Bella Italia“, die es Modesündern schwer machen sollen, den jeweiligen Fauxpas in der Öffentlichkeit zur Schau zu stellen. Männern ist es zwischen Südtirol und Sizilien nämlich verboten, auf der Straße Röcke zu tragen. Wenn es auch sicherlich nicht allzu häufig Anwendung finden wird, so ist dieses Gesetz für den traditionell veranlagten Betrachter durchaus begrüßenswert.

Im Norden heißt es hingegen: Autofahrer aufgepasst! Ein wirklich lebensrettendes Gesetz wurde in Dänemark auf den Weg gebracht. Sollte man mit dem Gedanken spielen in dem Land Autofahren zu wollen, so ist unbedingt vor Fahrtantritt ein Blick unter das Gefährt zu werfen. Schließlich ist man bei unseren nördlichen Nachbarn dazu verpflichtet, sich zu vergewissern, dass sich niemand unter dem Auto befindet. Hat das Schicksal doch zugeschlagen und man ist Gast in einem dänischen Gefängnis, ist es gut zu wissen, dass ein Haftausbruch selbst nicht strafbar ist. Man muss netterweise lediglich die „verlorene“ Zeit in der Haftstrafe nachsitzen. Bei diesen Aussichten lohnt sich ein Versuch umso mehr.

Wer jetzt denkt, dass es mit der deutschen Gesetzgebung besser aussieht, der irrt sich. Auch wir sind nicht vor dem Regulierungswahn der Bürokratie gefeit. Ist man zum Beispiel ein passionierter Schwimmer in Abwasserkanälen, so sollte man sich bewusst sein, dass man dies nicht ohne weitere Erlaubnis des zuständigen Amtes tun darf. Fraglich ist da nicht nur die Rolle des Gesetzgebers, sondern auch der Anlass, der Menschen dazu gebracht hat, diese Regelung zu verabschieden.
Es zeigt sich, dass man im In- und Ausland schneller ins rechtliche Fettnäpfchen treten kann, als man denkt. Beim nächsten Urlaub heißt es also, die Augen offen zu halten und sich immer schön brav zu verhalten. Solange diese Fehltritte jedoch nicht strafrechtlich verfolgt werden, sorgen sie bei uns garantiert für den einen oder anderen Schmunzler.

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