Urlaubsmagazin

Wichtige Versicherungen für Ferienwohnungen & Ferienhäuser

Sie sind Eigentümer einer Ferienimmobilie? Egal ob Ferienhaus oder Ferienwohnung, das Objekt stellt einen bedeutenden Vermögenswert dar. Diesen Wert sollten Sie umfassend versichern. Welche Versicherung passt, hängt auch davon ab, ob Sie die Ferienwohnung ausschließlich selbst nutzen oder als Vermieter auftreten. Neben der Versicherung von Sachwerten (Gebäude und Mobiliar) sind auch der Schutz Ihres Vermögens gegen Ansprüche Dritter und die Absicherung der Kosten eines möglichen Rechtsstreits wichtig.

Gebäudeversicherung für Ihr Ferienhaus

Die Gebäudeversicherung deckt in einem Vertrag die Gefahren der

  • Feuerversicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Luftfahrzeugabsturz),
  • Leitungswasserversicherung (Nässeschäden, Rohrbruch, Frost)
  • Sturmversicherung (Sturm, Hagel).

Versichert ist das gesamte Gebäude mit seinen Bestandteilen. Das sind zum Beispiel Wände, Dach, Türen und Fenster, aber auch speziell angepasste Einbaumöbel. Gebäudezubehör wie Heizölvorräte oder eine Schneeschaufel sind ebenfalls versichert. Bei weiteren Grundstücksbestandteilen unterscheiden sich die Angebote der Versicherer. In der Regel sind Müllboxen, Klingel- und Briefkastenanlagen versichert. Auch kleinere Nebengebäude wie ein Gerätschuppen müssen nicht separat im Antrag aufgeführt werden.

Der Beitrag für die Gebäudeversicherung richtet sich nach Größe und Ausstattungsmerkmalen des Hauses. Entweder wird direkt nach Wohn- und Nutzfläche tarifiert, oder der Versicherer berechnet eine Versicherungssumme in Baupreisen des Jahres 1914. Der Versicherungswert hat nichts zu tun mit dem Verkehrswert der Ferienimmobilie. Versicherungswert ist der Neuwert des Gebäudes ohne Berücksichtigung des Grundstückswerts. Im Schadensfall ist die Versicherungssumme aber keine Obergrenze in Euro. Die Gebäudeversicherung zahlt die ortsüblichen Neubaukosten eines gleichwertigen Hauses. Teilen Sie der Versicherung mit, wenn das Gebäude zeitweise unbewohnt ist. Die Versicherung ist dann teurer, weil zum Beispiel Schäden durch auslaufendes Wasser länger unbemerkt bleibt. Im Winter müssen Sie auch eine leerstehende Ferienwohnung beheizen, um Frostschäden zu vermeiden.

Bei Ferienwohnungen kümmert sich die Eigentümergemeinschaft um die Gebäudeversicherung. Fragen Sie bei der Hausverwaltung nach oder sprechen Sie die Versicherung der Ferienwohnung auf der Eigentümerversammlung an, um Einzelheiten zu erfahren.

Elementarschadenversicherung

Die Flutkatastrophe im Sommer 2021 hat gezeigt, wie wichtig die Versicherung von Schäden durch Naturgefahren (Elementarschäden) ist. Mehr als 99 % aller Gebäude in Deutschland sind nach Auskunft des Versichererverbands GDV gegen Überschwemmungen versicherbar. Meist wird die Elementarschadenversicherung als Paket angeboten, das die Gefahren

  • Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung, Erdrutsch
  • Schneedruck, Lawinen
  • Vulkanausbruch

umfasst. Da einzelne Regionen in Deutschland von diesen Gefahren unterschiedlich bedroht sind, ergibt sich durch den Risikoausgleich ein bezahlbarer Beitrag für alle.

Hausratversicherung für private Vermieter

Neben dem Gebäude selbst ist auch der Hausrat in der Ferienwohnung abzusichern, also Möbel, Haushaltsgegenstände und dergleichen. Für die selbst genutzten Ferienwohnung ist eine Hausratversicherung die richtige Wahl Sie umfassten dieselben Gefahren wie die Gebäudeversicherung plus Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Die Erweiterung um Schäden durch Naturgefahren ist auch hier empfehlenswert.

Die Versicherung umfasst den Hausrat des Versicherungsnehmers und seiner Mitbewohner. Die Versicherungssumme richtet sich nach der Wohnfläche. Moderne Versicherungen verzichten gänzlich auf eine Summe und zahlen im Schadensfall unbegrenzt. Versichert sind aber nur Sachen in der Wohnung oder wenn sie vorübergehend mitgenommen werden. Vorübergehend sind je nach Versicherer zum Beispiel drei bis sechs Monate. Konkret bedeutet das für den Hausrat in der Ferienwohnung:

  • Die Hausratversicherung für Ihren Erstwohnsitz kommt auch auf für Schäden an Hausrat, den Sie vorübergehend in die Ferienwohnung mitnehmen. Die sogenannte Außenversicherung umfasst zum Beispiel Kleidung, Fahrräder, aber auch Bargeld.
  • Für Möbel, Geschirr und dergleichen, die ständig in der Ferienimmobilie bleiben, brauchen Sie eine separate Hausratversicherung. Oder Ihr Versicherer bietet den Einschluss einer Zweitwohnung in Ihre normale Hausratversicherung an.
  • Um die Versicherung von Gästeeigentum müssen Sie sich nicht kümmern. Haben Ihre Gäste eine Hausratversicherung, besteht Versicherungsschutz über deren Außenversicherung.

Inhaltsversicherung für gewerbliche Vermieter

Vermieten Sie Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus gewerblich, schließen Sie eine Sach-Inhaltsversicherung ab. Der Deckungsumfang unterscheidet sich kaum von der Hausratversicherung. Die Versicherung bezieht sich aber nicht auf Ihren Hausrat, denn das sind nur Sachen, die Ihnen selbst zum Gebrauch oder Verbrauch dienen. Versichert ist vielmehr das Mobiliar der Ferienwohnung, das Sie zusammen mit der Immobilie vermieten.

Glasversicherung

Eine Glasversicherung ist eine gute Ergänzung, vor allem, wenn es große Glasflächen wie einen Wintergarten gibt. Versichert sind ebene Glasscheiben von Gebäude und Mobiliar, also Fensterscheiben, Glastür und Glastisch. Hohlgläser (Trinkgläser) und optische Gläser (Fernglas) sind nicht versichert.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung schützt Ihr Vermögen als Ganzes vor Ansprüchen Dritter. Die Versicherung übernimmt dabei eine dreifache Funktion:

  • Experten des Versicherers prüfen, ob Ansprüche überhaupt berechtigt sind.
  • Schadensersatzfunktion: Für begründete Ansprüche zahlt der Versicherer bis zur Höhe der Versicherungssumme (Deckungssumme).
  • Passive Rechtsschutzfunktion: Unberechtigte oder überzogene Ansprüche wehrt der Versicherer auf seine Kosten ab, notfalls vor Gericht.

Nach dem Gesetz hat ein Geschädigter Anspruch auf Schadensersatz in unbegrenzter Höhe, selbst wenn Sie nur eine kleine Nachlässigkeit begangen haben. Ein Haftpflichtschaden ist also ein existenzbedrohendes Risiko. Eine Haftpflichtversicherung sollte deshalb mit hoher Deckungssumme abgeschlossen werden. Üblich sind mehrere Millionen Euro.

Private Haftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung bezieht sich meist nur auf selbst genutzte Immobilien. Das kann auch eine Ferienwohnung sein. In umfassenden Verträgen ist das Haftungsrisiko aus der Vermietung einer Wohnung aber oft mitversichert. Fragen Sie die Versicherung oder den Vermittler, damit keine gefährliche Lücke im Versicherungsschutz entsteht.

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Diese Versicherung deckt Haftpflichtschäden in Zusammenhang mit vermieteten Gebäuden. Schäden entstehen beispielsweise, wenn ein Passant bzw. Mieter im Winter auf einem nicht geräumten und gestreuten Gehweg stürzt oder wenn sich bei einem Sturm Dachziegel lösen und parkende Autos treffen. Im letztgenannten Fall sieht das Bürgerliche Gesetzbuch eine Haftung aus vermutetem Verschulden vor (§ 836 BGB). Sie müssten also die ordnungsgemäße Instandhaltung des Dachs nachweisen, um sich aus der Haftung zu befreien. Haben Sie eine Ferienwohnung in einem Mehrfamilienhaus, ist die Eigentümergemeinschaft für den Abschluss dieser Haftpflichtversicherung zuständig.

Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist wichtig für Beherbergungsbetriebe. Sie umfasst zum Beispiel auch Ansprüche bei Schäden an Gästeeigentum. Das Gesetz (§ 701 BGB) sieht hierfür eine Haftung sogar ohne Verschulden vor.

Rechtsschutzversicherung

Die Haftpflichtversicherung enthält einen passiven Rechtsschutz für den Fall, dass Sie selbst auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Die passende Ergänzung ist eine Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung hilft Ihnen bei der aktiven Rechtsverfolgung, zum Beispiel wenn ein Feriengast nicht zahlt oder Sie von ihm Ersatz für Schäden in der Ferienwohnung fordern. Weitere versicherbare Leistungsarten sind Streitigkeiten mit Behörden, zum Beispiel mit dem Finanzamt oder bei Bauauflagen.

Ferienwohnungen & Ferienhäuser im Ausland versichern

Grundsätzlich besteht innerhalb der Europäischen Union Dienstleistungsfreiheit. Sie können eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus im europäischen Ausland also auch bei einem deutschen Unternehmen versichern. Aber nicht jede Versicherung nimmt Auslandsgeschäft an. Die Verwaltung dieser Verträge ist kompliziert, zum Beispiel muss ausländische Versicherungsteuer an das jeweils zuständige Finanzamt abgeführt werden. Erkundigen Sie sich nach Konzernunternehmen oder Kooperationspartnern Ihrer Versicherung im jeweiligen Land. Der Vertragsabschluss dort ist meist einfacher, weil diese Versicherer mit lokalen Gegebenheiten und einer eventuell bestehenden Versicherungspflicht vertraut sind. Auch bei Schadensfällen sind sie schneller vor Ort. Das gilt umso mehr für Nicht-EU-Staaten, zum Beispiel die Schweiz.

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