Urlaubsmagazin

Endreinigung bei Ferienwohnungen & Ferienhäusern

Wer Ferienwohnungen oder Ferienhäuser vermietet, muss an viele Dinge denken. Auch das Angebot einer Endreinigung, egal ob optional oder nicht, muss beachtet werden. Die Preisangabenverordnung zwingt Sie als Vermieter sogar dazu, die Kosten der Reinigung vollständig und in den Preis integriert anzugeben. Wir zeigen Ihnen, wie Sie für Ihre Ferienwohnung oder Ihr Ferienhaus die Preisangabe so gestalten, dass es zu keinen rechtlichen Problemen kommt.

Die Preisangabenverordnung ist in jedem Fall zu beachten

Im Sinne des Konsumentenschutzes wurde die Preisangabenverordnung angepasst und optimiert. So müssen nach der deutschen Preisangabenverordnung (PAngV) Endpreise alle nicht optionalen Zusatzkosten enthalten. Das bedeutet, dass laut der Verordnung der Kunde immer genau sehen muss, wie teuer der gesamte Aufenthalt in der Ferienwohnung wird, ohne dabei selbst rechnen zu müssen. Dies mag bei den Kosten für die Reinigung zu regulierend wirken, aber viele Vermieter bieten viele weitere optionale Leistungen an. So kann es tatsächlich für den Kunden schwierig werden, die endgültigen Kosten zu ermitteln. Der Verbraucher, im Falle einer Ferienwohnung also deren Mieter, soll ohne Aufwand alle zwingenden Kosten präsentiert bekommen. Ist die Endreinigung der Ferienwohnung also zwingend für den Mieter, müssen diese Kosten direkt in den Endpreis inkludiert werden. Sie müssen es dem Mieter also so einfach wie möglich machen, die gesamten Kosten vollständig zu erfassen.

So geben Sie die Endreinigung laut PAngV korrekt an

Das bedeutet also, dass der vollständige Endpreis für den Mieter zum Zeitpunkt der Buchung ersichtlich sein muss. Und zwar so, dass der Mieter der Ferienwohnung nicht noch selbst rechnen muss, sondern den Preis direkt ablesen kann. Wo es früher genügte zu schreiben

  • 600,- Euro / Woche. Endreinigung 75,- EUR

ist dies heute nicht mehr zulässig. Heute müssen Sie als Vermieter folgende Darstellung wählen:

  • 675,- Euro / Woche inklusive Endreinigung

Das klingt auf den ersten Blick nicht sonderlich sinnvoll oder nachhaltig, senkt aber die Barrieren im Bereich der Transparenz deutlich. Daher ist eine solche Angabe von jedem Vermieter zu verlangen, welcher Ferienhäuser oder Ferienwohnung in der EU anbietet. Viele Plattformen sind mittlerweile auch dazu übergegangen, diese Darstellung automatisch zu erstellen oder vom Vermieter zu fordern. Daher ist es sinnvoll, dies auch bei der eigenen Website oder dem eigenen Angebot im Netz zu aktualisieren.

Ist die Endreinigung optional, haben Sie als Vermieter mehr Möglichkeiten

Nicht in jeder Ferienwohnung ist die Endreinigung zwingend für den Kunden mit Kosten verbunden. So gibt es einige Vermieter, welche es dem Mieter ermöglichen die Wohnung oder das Haus selbst zu reinigen und somit Kosten für die professionelle Reinigung zu sparen. In einem solchen Fall sind die Kosten für den Mieter optional. In einem solchen Fall haben Sie als Vermieter die Möglichkeit die Kosten wie gehabt separat zu nennen. Um im oben genannten Beispiel zu bleiben, wäre eine solche Angabe somit rechtlich korrekt möglich:

  • 600,- Euro / Woche. Endreinigung optional 75,- EUR

Denn hier ist der vollständige Preis von 600,- Euro klar der Endpreis, welcher durch einen optionalen Kostenfaktor wie die Reinigung erweitert würde. Als Vermieter einer Ferienwohnung sind Sie mit dieser Formulierung bei einer optional zubuchbaren Endreinigung auf der sicheren Seite.

Darum sollten Sie bei Ihrer Ferienwohnung die PAngV in jedem Fall beachten

Seien wir ehrlich, die Mieter sind in den wenigsten Fällen das Problem bei der Sache. Doch eine fehlende Transparenz nach der Preisangabenverordnung muss nicht vom Mieter angemeldet werden. Denn auch Konkurrenten vor Ort, persönliche Feinde oder ähnliche Personen könnten ausnutzen, dass Sie bei den Angaben Fehler machen. Ein Mitbewerber könnte Sie aufgrund der falschen oder fehlenden Angaben abmahnen, was zu mehr Aufwand und vor allem auch zu finanziellen Schäden führen kann. Als Vermieter einer Ferienwohnung möchten Sie einen solchen Ärger mit Sicherheit vermeiden. Daher ist es sinnvoll, von Beginn an die Kostenangaben zur Endreinigung korrekt und dem Gesetz entsprechend anzugeben.

Fazit: Ihre Mieter müssen immer über den korrekten Preis informiert sein

Auch wenn Sie bereits viele Jahre Ihre Ferienwohnung vermieten und bisher den Preis für die Endreinigung separat ausgewiesen haben, kommen auch Sie nicht um die Preisangabenverordnung herum. Darum sollten Sie sich nach Möglichkeit darum bemühen die Vorgaben der PAngV zu erfüllen und es Ihren Mietern somit leichter machen. Zudem machen Sie sich weniger durch Mitbewerber angreifbar. Daher können wir nur dazu raten, die Kosten der Reinigung direkt im Endpreis zu inkludieren und somit dafür zu sorgen, dass Sie rechtlich nicht mehr angreifbar sind. Das mag erst einmal ein klein wenig Arbeit bedeuten, erspart Ihnen auf lange Sicht jedoch viel Ärger.

Alle Angaben in unseren Ratgeber Artikeln werden mit größter Sorgfalt recherchiert & geprüft. Beachten Sie jedoch dass wir keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtssicherheit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen.

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